Ortsbeiräte wurden im Zuge der Kommunalreformen im Lande Hessen in den 70er Jahren geschaffen, um den ehemals selbstständigen Kleingemeinden eine eigene Interessenvertretung zu geben.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) beschreibt in den §§ 81 und 82 alles über Einrichtung und Aufhebung bzw. Wahl und Aufgaben unter der Überschrift „Maßnahmen zur Förderung der Selbstverwaltung“.
Nähere Ausführungsvorschriften sind in den Hauptsatzungen der Städte und Gemeinden niedergelegt.

Kurz zusammengefasst:

Die Anzahl der Ortsbeiratsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Ortsbezirkes. In der Kernstadt, Fürstenhagen und Walburg setzt sich der Ortsbeirat aus sieben Mitgliedern, in den übrigen Stadtteilen aus jeweils fünf Mitgliedern zusammen.

Die Wahl erfolgt gleichzeitig mit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung und ebenfalls für fünf Jahre. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplanes. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen (§ 82, Abs.3 HGO).

Die SPD stellt die stärkste Fraktion im Ortsbeirat der Kernstadt. Ihr gehören an

  • Klaus Schalles
  • Andrea Grebenstein
  • Andreas Martin
  • Edmund Pliefke

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