Das Parlament der Stadt Hessisch Lichtenau fordert die Landesregierung auf, die durch das Inkrafttreten des HessKiföG entstehenden Mehrkosten zu übernehmen.

In unserer Stadt sind die räumlichen und personellen Voraussetzungen für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben geschaffen worden. Dadurch steigen allein die Personalkosten in allen 4 Kindertagesstätten in den Jahren 2015 bis 2017 von 2.354.527 € auf 2.988.944 €, somit um 27 %. Die Zuschüsse des Landes zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten steigen aber lediglich um 9,9 %. Selbst die vom Land geforderte Drittelfinanzierung zwischen Land, Kommune und Eltern ist mit diesen Landeszuschüssen nicht erreicht.

Um die Mehrkosten zu kompensieren, müsste die Stadt entweder die von den Eltern zu zahlenden Gebühren drastisch erhöhen oder die Grundsteuern erhöhen oder andere soziale Leistungen kürzen. Gerade in finanzschwachen Kommunen wie Hessisch Lichtenau sind Eltern darauf angewiesen, unterstützt zu werden. Eine weitere Erhöhung der Grundsteuern führt ebenfalls zu sozialen Härtefällen und beeinträchtigt das Interesse für  Neuansiedlungen in unserer Stadt. Eltern wollen und müssen Beruf und Familie miteinander verbinden können. Dabei müssen sie von allen politischen Ebenen unterstützt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz kann nicht in der Hauptsache von unserer Stadt getragen werden. Deshalb fordert das Parlament der Stadt Hessisch Lichtenau die Landesregierung nachdrücklich auf, die Zuschüsse für die Kindertageseinrichtungen den Kostensteigerungen entsprechend zu erhöhen. Die Zukunft unserer Kinder muss höchstes politisches Ziel sein. Grundsätzlich fordern wir daher die Übernahme aller Kinderbetreuungskosten durch Bund und Land.

Aus unserer Bildergalerie